Mindestlohn für Gebäudereiniger hat sich bewährt
20. Dezember 2011 | Kategorie: Pressespiegel
In ihrer heutigen Sitzung hat die Bundesregierung den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk erneut für allgemein verbindlich erklärt. „Für unsere Branche“, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks „ist dies auch eine Bestätigung, dass der eingeschlagene Weg des Mindestlohnes in der Tarifpolitik der richtige ist.“
Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der allgemein verbindliche Mindestlohn in der Gebäudereiniger-Branche in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 8,82 € pro Stunde im Westen und 7,33 € im Osten. Ab 1. Januar 2013 steigt er weiter auf 9 Euro im Westen und 7,56 Euro im Osten.
Ein Mindestlohn, so Bungart, verhindere, dass der Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten ausschließlich über den Preis ausgetragen werde. Seine Branche habe nur positive Erfahrungen mit dem Mindestlohn gemacht. Für ihn seien die Veröffentlichungen der letzten Monate, in denen vor der Einführung eines Mindestlohnes gewarnt wurde, nicht nachzuvollziehen. „In unserer Branche gibt es seit Jahren einen allgemein verbindlichen Mindestlohn. Die Beschäftigtenzahlen sind seitdem kontinuierlich gestiegen, nicht trotz, sondern auch wegen des Mindestlohnes.“ (Bungart)
Quelle: Bundesinnung Gebäudereiniger