01.04.2021
Der SARS-COV-2 Arbeitsschutzstandard: Bei purus von enormer Bedeutung
Das, was wir leisten – Reinigung und Hygiene – ist für alle wichtig, die Gesundheit unserer Mitarbeiter bei purus aber ganz besonders. Deshalb ist es von großer Bedeutung für uns, auf einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger setzen zu können.
Das heißt für uns, ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen zu nutzen und dieses in unserem Unternehmen zu kommunizieren. Jeder bei purus ist bestrebt, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen zu treffen – und umzusetzen.
Mit den Grundsätzen zum Arbeiten während der Pandemie wurde von BIV und BG BAU ein sehr sinnvolles und gut anwendbares Regelwerk vereinbart: Es berücksichtigt den Umgang mit Verdachtsfällen auf COVID-19, es bietet Schutz bei Arbeitszeit- und Pausengestaltung und es sorgt für Hygiene für jeden Einzelnen, für die Arbeitsmittel und für die persönliche Schutzausrüstung. Das passt auch perfekt zu dem Credo, nach dem wir uns bei purus richten: für ein Hygiene-Optimum zu sorgen.
Dazu gehört als Arbeitsschutzstandard für uns selbst:
• Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern oder, wo das nicht möglich ist, Tragen von Schutzausrüstung.
Flüssigseife und Handtuchspender für die Reinigung der Hände sowie Handdesinfektionsmittel, falls keine Sanitärräume genutzt werden können.
Eng getaktete Reinigungsintervalle, gerade im Sanitärbereich, in Gemeinschaftsräumen und bei Handkontaktflächen.
Regelmäßiges Lüften, um erregerhaltige Luft zu reduzieren.
Mittel zur Handhygiene und -desinfektion für Firmenfahrzeuge, deren gleichzeitige Nutzung durch mehrere Mitarbeiter vermieden werden sollte.
Personenbezogene Nutzung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln, anderenfalls Reinigung und Desinfektion vor einer Übergabe.
Wer mehr dazu wissen möchte: Konkretere Hinweise finden sich als Informationsmaterial in der Kurz-Handlungshilfe der BG Bau und im Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung.
purus AG
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