11.12.2017

Kopfzerbrechen wegen Equal Pay? - Wir klären auf!

Zum 01.04.2017 trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bereits in Kraft und ab 2018 werden die Konsequenzen der AÜG-Reform mit Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer auch in der Praxis spürbar. Es gilt also, die etwas schwer verdauliche Theorie möglichst einfach in die Praxis umzusetzen und dabei alle Fristen zu kennen und natürlich auch zu berücksichtigen, denn sonst kann Strafe drohen.
Um Sie bestmöglich auf diese Änderungen vorzubereiten, haben wir für Sie eine kurze und zugleich übersichtliche Informationsbroschüre zur AÜG-Reform erstellt. Die AÜG-Broschüre können Sie sich kostenfrei als PDF-Dokument herunterladen. 

 

Kurz zusammengefasst:


Ab wann gelten die neuen Regelungen?


Das Gesetz ist zum 01.04.2017 in Kraft getreten (01.04.2017 = Stichtag)


Höchstüberlassungsdauer
Überlassungszeiten vor dem 01.04.2017 werden bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer nicht berücksichtigt.
Die 18 Monate fangen somit erst ab dem 01.04.2017 an zu zählen.
» Frühestmöglicher Ablauftermin: 01.10.2018


Equal Pay
Überlassungszeiten vor dem 01.04.2017 werden bei der Berechnung des Equal Pay Anspruchs nicht berücksichtigt.
Die 9 Monate fangen somit erst ab dem 01.04.2017 an zu zählen.
» Frühestmöglicher Start von Equal Pay: 01.01.2018


Falls Sie Fragen dazu haben sollten, rufen Sie uns gerne an unter 0800 7744441, wir beraten Sie gerne mit allen Gesetzeskniffen und Ausnahmen!


Wir zeigen, wie es richtig geht!



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