22.01.2018

Schnee, Glätte & Eis – Wie läuft das mit dem Winterdienst?

Bei Schnee und Glätte ist die Kritik am Winterdienst in der Stadt vorprogrammiert. Des einen Freud ist des anderen Leid, denn während sich vor allem die Kinder über den Schnee und auf das Schlitten fahren freuen, müssen Anlieger für die nötige Sicherheit auf Fuß- und Radwegen sorgen.

Aber wann muss geräumt werden?

Wann und wie oft zur Schaufel und Streugut gegriffen werden muss, legen die Städte und Gemeinden fest. Früh aufstehen ist allerdings unumgänglich. Zwar kann die Uhrzeit, in der Regel muss aber Montag bis Samstag um 7 Uhr der Weg frei sein. An Sonn- und Feiertagen oftmals erst um 8 Uhr.

Kommt der Verantwortliche seiner Pflicht nicht nach und es rutscht beispielsweise ein Fußgänger aus, muss mit Bußgeldern oder anderen Strafen gerechnet werden. Das kann unter Umständen auch ganz schön teuer werden.

Aber wer ist eigentlich verantwortlich? Mieter, Vermieter, Hausverwaltung?

Die Sache mit der Zuständigkeit ist gar nicht mal so einfach. Grundsätzlich ist der Hauseigentümer verantwortlich für die Ausführung des Winterdienstes. Aber werfen Sie erst einen Blick in Ihren Mietvertrag, denn es besteht die Möglichkeit, diese Pflicht an die Mieter abzugeben, indem dies im Mietvertrag festgehalten wird. Hierbei muss genau bestimmt werden, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Ein einfacher Aushang im Hausflur reicht in der Regel nicht aus. Sind die Mieter laut Mietvertrag mit dem Winterdienst dran, sind sie bei Schnee und Eis sofort in der Pflicht.

Wer berufstätig ist oder krank, sollte seine Nachbarn rechtzeitig um Hilfe beim Winterdienst bitten. Möglich ist auch, Freunde, Verwandte oder Hilfskräfte gegen Bezahlung um Mithilfe zu bitten. Weder Arbeitszeiten, Urlaub noch Krankheit befreien Bürger von ihrer Verkehrssicherungspflicht.

Und was muss geräumt werden?

Gestreut und freigemacht werden müssen in den meisten Fällen der Hauseingang, die Wege zu Mülltonnen und Garagen sowie Gehwege, und zwar auf einer Breite von etwa einem Meter. Zwei Fußgänger sollten problemlos aneinander vorbeigehen können.

Haben Sie weitere Fragen zum Winterdienst oder rund um die Gebäudereinigung?  Unser Facility Services Team berät Sie gerne!

0800 77 4444 1
infopurus.de
www.purus.de

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